Die Landesregierung soll aufgefordert werden, bis Ende 2025 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer pauschalen Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger vorzulegen.
„Mit diesem Schritt wird ein lange bestehender Missstand endlich angegangen“, erklärt Olaf Meister. „Bislang werden Beamtinnen und Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, finanziell benachteiligt. Das ist ungerecht und nicht mehr zeitgemäß. Daher sollte der Ansatz im Land nicht nur Härtefälle in den Blick nehmen, sondern echte Wahlfreiheit schaffen.“
Eine sogenannte pauschale Beihilfe ohne Beschränkungen würde es Beamtinnen und Beamten ermöglichen, sich, wie Angestellte, für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden, ohne dadurch gegenüber der privaten Krankenversicherung strukturell schlechter gestellt zu sein. Sachsen-Anhalt würde damit einem Modell folgen, das bereits in mehreren anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert wird.
Meister unterstreicht die Bedeutung der Reform auch für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes: „Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in vielen Bereichen der Verwaltung müssen wir moderne und sozial gerechte Rahmenbedingungen schaffen. Die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung ist ein Baustein dafür.“
Wir setzen uns seit Jahren für die Einführung der pauschalen Beihilfe ein. Olaf Meister kündigt an, den nun anstehenden Gesetzgebungsprozess konstruktiv, aber mit Nachdruck für eine echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung zu begleiten: „Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, darf daraus keine finanziellen Nachteile erfahren“, so Meister.

19.06.2025
Wahlfreiheit für unsere Beamtinnen und Beamten
Der finanzpolitische Sprecher, Olaf Meister, begrüßt den heutigen Beschluss des Finanzausschusses.Yves Rackwitz
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