08.12.2022

Schwangerschaftsabbruch muss aus Strafgesetzbuch gestrichen werden

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt den Vorschlag des Deutschen Juristinnenbundes zu einem neuen Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch. 

„Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und anderwärtig geregelt werden. Denn die bisherige Regelung verhindert, dass es eine regelhafte Ausbildung zur praktischen Durchführung von Abbrüchen im Rahmen der Facharztausbildung gibt. Die Anzahl an Kliniken und Praxen, in denen ungewollt Schwangere einen Abbruch vornehmen lassen können, sinkt in Sachsen-Anhalt stetig. Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird“, sagt Susan Sziborra-Seidlitz, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.

„In Sachsen-Anhalt ist derzeit nicht gewährleistet, dass in landeseigenen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Das Land ist gesetzlich dazu verpflichtet, ausreichend ambulante und stationäre Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen. Deswegen muss die Landesregierung sicherstellen, dass in landeseigenen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden“, so Sziborra-Seidlitz.

Hier finden Sie das Policy Paper des Deutschen Juristinnenbundes

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation