„Ein gerechtes und nachhaltiges Vergabewesen ist ein zentrales Instrument für gute Arbeit, faire Löhne und verantwortungsvolles Wirtschaften. Es braucht dafür nicht nur gute Absichten, sondern auch ein Gesetz, das funktioniert – und dazu gehört ein ordentlicher Gesetzgebungsprozess.“
Die ursprüngliche Gesetzesfassung war aus unserer Sicht in der Praxis kaum handhabbar: „Das Tariftreuegesetz wurde in einem chaotischen Verfahren verabschiedet – mit zahlreichen Ad-hoc-Änderungen und ohne ausreichende Anhörung von Kommunen, Unternehmen oder Gewerkschaften. Die Folge: Bürokratie, Unsicherheit, Fehlanreize. Diese Baustellen müssen wir jetzt dringend korrigieren.“
Wir unterstützen sinnvolle Änderungen wie die Flexibilisierung der Nachweise und die klare Regelung bei losweiser Vergabe. Olaf Meister betont aber auch: „Das allein reicht nicht. Die Absenkung von Kontrollpflichten und Sanktionen sehen wir kritisch. Wer Tarifverträge umgeht oder Mindestlöhne unterschreitet, darf nicht auch noch staatlich entlastet werden.“
Insbesondere fordern wir eine vollständige Anhörung der betroffenen Akteure. Meister: „Der Gesetzgeber darf nicht erneut im Eiltempo handeln. Wer öffentliche Haushalte und öffentliche Aufträge betrifft, muss auch Gewerkschaften und kommunale Stimmen hören.“
Aus unserer Sicht braucht Sachsen-Anhalt ein starkes Vergaberecht, das Wirkung entfaltet – für mehr Fairness im Wettbewerb, für soziale Verantwortung und für ökologische Standards.

13.06.2025
Reparatur nötig – Anhörung unerlässlich
Zur heutigen Debatte über die Änderungen am Tariftreue- und Vergabegesetz erklärt Olaf Meister, Parlamentarischer Geschäftsführer und wirtschaftspolitischer Sprecher:Yves Rackwitz
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