22.09.2022

Einführung von Bodycams wird abgelehnt

Die heutige Anhörung im Innenausschuss und die Stellungnahmen der Sachverständigen ergaben, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Sachsen-Anhalt erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

So kritisierte Prof. Frank Braun von der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW die Regelung zur Einführung der Bodycam. Ein Einsatz von Bodycams z.B. in einem Dienstgebäude der Polizei, das mutmaßlich mit mehreren Beamtinnen und Beamten besetzt und durch feste Kameras gesichert ist, sei offensichtlich ungeeignet, um vor Gewalt gegen Polizeibeamtinnen -und beamte abzuschrecken. Denkbar sei nur, dass die Regelung primär dazu dienen soll, spätere Strafverfolgungen zu erleichtern. Dann sei jedoch der Bund zuständig und das Land würde demnach kompetenzwidrig handeln.“

„Die Regelung zum sogenannten „Pre-recording“, der grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, sieht eine automatische Aufzeichnung mit der Kamera von zwei Minuten vor“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion, und fügt hinzu: „Im Vergleich der Regelungen anderer Länder, wo höchstens 30 Sekunden aufgezeichnet werden, gleicht der Gesetzesentwurf in Sachsen-Anhalt einer dauerhaften und anlasslosen Überwachung und ist daher schon unverhältnismäßig.“

„Wir lehnen die Einführung von Bodycams in Sachsen-Anhalt angesichts der bisher gemachten Erfahrungen in unserem Bundesland und der nun vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung ab. Soweit eine gesetzliche Regelung zur Einführung von Bodycams geschaffen würde, muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs und wenn Betroffene polizeilicher Maßnahmen dies gegenüber den Beamtinnen und Beamten verlangen, die Bodycam durch die Polizei eingeschaltet wird“, so Striegel.  

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation