28.04.2023

Bestattungsgesetz soll für mehr Selbstbestimmung geändert werden

Wir begrüßen, dass das Bestattungsgesetz für mehr Selbstbestimmung geändert werden soll.

„Jetzt kommt endlich Bewegung in einen Vorgang, den die grüne Landtagsfraktion seit der 6. Legislatur anschiebt. Die Selbstbestimmung nach dem Tod muss eine größere Rolle spielen. Es ist längst überfällig, dass Bestattungen im Leichentuch zulässig werden. Die integrationspolitische Bankrott-Erklärung hat endlich ein Ende. Doch alle neuen Punkte werden zögerlich angefasst. Wir hätten uns mehr Mut von der Landesregierung gewünscht“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion und fügt hinzu: „Ich werde alles dafür tun, dass die von der CDU geäußerten Bedenken nicht zu Verzögerung oder gar Blockade der Gesetzesänderungen führen.“

„Es ist unverständlich, warum religiösen Vereinen wie den muslimischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht gestattet wird, selbst Friedhofsträger zu sein. Das würde gewährleisten, dass angemessene Vorkehrungen etwa für die rituelle Waschung des Leichnams, dessen Ausrichtung nach Mekka bei der Bestattung und das ewige Ruherecht im Islam beachtet werden“, so Lüddemann.

„Der Fortschritt in Trippelschritten zieht sich leider durch das gesamte Gesetz. Zwar verlängert sich die Bestattungsfrist für Urnen, damit Angehörige mehr Zeit eingeräumt wird, über den Ort, den Zeitpunkt und die Art und Weise der Bestattungen zu befinden. Aber der Friedhofszwang bleibt bestehen. Dieser ist hierzulande besonders strikt gefasst, weil das Gesetz keinerlei Ausnahme zulässt. Die allermeisten Bundesländer, die grundsätzlich auch den Friedhofszwang kennen, formulieren in ihren Landesgesetzen stets eine Ausnahmeregelung. Das ist hierzulande nicht vorgesehen und widerspricht den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache. Wir fordern die Koalitionsfraktionen, im Laufe der Beratungen diesen Punkt im Gesetz aufzunehmen.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation